Multiwork
Arbeitsvertrag, Lohn, Einsatzplanung und persönliche Betreuung.
Einfach erklärt
Wer stellt wen ein? Wer bezahlt das Gehalt? Und kann aus einem Einsatz eine Festanstellung werden? Hier erklären wir Arbeitnehmerüberlassung und Direktvermittlung aus beiden Blickwinkeln.
Das Grundmodell
In der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten Multiwork, Mitarbeiter und Kundenunternehmen zusammen. Die Zuständigkeiten bleiben dabei klar verteilt.
Arbeitsvertrag, Lohn, Einsatzplanung und persönliche Betreuung.
Bei Multiwork angestellt und für die vereinbarte Zeit im Kundenbetrieb tätig.
Organisiert die tägliche Arbeit und integriert den Mitarbeiter in den Einsatz.
Welches Modell passt?
Der Mitarbeiter ist bei Multiwork angestellt und arbeitet zeitweise im Kundenunternehmen. Multiwork übernimmt die Arbeitgeberaufgaben; der Kunde steuert die tägliche Arbeit im Betrieb.
Gut für planbaren, zeitlich flexiblen Personalbedarf.Multiwork sucht und prüft passende Bewerber. Der Arbeitsvertrag entsteht vom ersten Tag an direkt zwischen Kandidat und Kundenunternehmen.
Gut für eine von Beginn an dauerhafte Besetzung.Wenn Mitarbeiter und Unternehmen dauerhaft zusammenarbeiten möchten, ist eine Übernahme während oder nach dem Einsatz möglich. Die Abwicklung wird zwischen Kunde und Multiwork abgestimmt.
Gut, wenn beide Seiten sich bereits im Alltag kennengelernt haben.Vom Einsatz zur Festanstellung
Eine Übernahme ist kein Automatismus und kein einseitiger Schritt. Sie entsteht, wenn Mitarbeiter und Kundenunternehmen dauerhaft zusammenarbeiten möchten. Multiwork koordiniert anschließend den passenden Wechselzeitpunkt und die vertragliche Abwicklung mit dem Unternehmen.
Beide Seiten erleben Aufgaben, Zusammenarbeit und persönliche Passung in der Praxis.
Mitarbeiter und Unternehmen sprechen ihren Wunsch an. Eine Übernahme bleibt immer eine gemeinsame Entscheidung.
Das Kundenunternehmen und Multiwork stimmen Zeitpunkt und vertragliche Abwicklung miteinander ab.
Der Mitarbeiter erhält einen neuen Arbeitsvertrag beim Kundenunternehmen und wechselt zum vereinbarten Termin.
Eine Übernahme kann bereits während einer laufenden Arbeitnehmerüberlassung vereinbart werden.
Auch nach dem Einsatz kann ein direkter Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen geschlossen werden.
Ob und zu welchen Konditionen eine Übernahme erfolgt, richtet sich nach der getroffenen Kundenvereinbarung.
Aus Bewerbersicht
Aus Kundensicht
Schritt für Schritt
Du erzählst uns, was du kannst, suchst und wann du starten möchtest.
Wir stellen dir eine passende Aufgabe bei einem regionalen Unternehmen vor. Du entscheidest mit.
Bei Zeitarbeit schließt du deinen Arbeitsvertrag mit Multiwork. Wir zahlen dein Gehalt und begleiten dich.
Du arbeitest im Kundenbetrieb. Passt es für beide Seiten, kann daraus auch eine Übernahme entstehen.
Wir besprechen Tätigkeit, Qualifikation, Arbeitszeit, Einsatzort und geplante Dauer.
Multiwork sucht, spricht und prüft geeignete Kandidaten und stimmt die Vorstellung mit Ihnen ab.
Bei Arbeitnehmerüberlassung bleibt Multiwork Arbeitgeber; die tägliche Arbeit findet in Ihrem Betrieb statt.
Sie beenden oder verlängern den Einsatz im vereinbarten Rahmen – oder besprechen eine Übernahme.
Häufig gefragt
Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick. Den konkreten Einsatz und alle Vertragsdetails klären wir immer persönlich.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung ist Multiwork dein Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung und die persönliche Betreuung laufen über uns. Deine tägliche Aufgabe erledigst du im Kundenunternehmen.
Ja. Eine Übernahme ist während oder nach einem Einsatz grundsätzlich möglich, wenn du und das Unternehmen das möchten. Die konkrete Abwicklung stimmen das Kundenunternehmen und Multiwork miteinander ab. Für dich als Mitarbeiter entstehen keine Vermittlungskosten.
Nichts. Sowohl die Bewerbung als auch unsere Vermittlung und Begleitung sind für Bewerber kostenlos.
Bei der Direktvermittlung sucht und prüft Multiwork passende Kandidaten. Der Arbeitsvertrag wird anschließend direkt zwischen Bewerber und Kundenunternehmen geschlossen – ohne vorherige Beschäftigung bei Multiwork.
Das hängt vom Bedarf und den geltenden gesetzlichen sowie tariflichen Regeln ab. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher vor; tarifliche Regelungen können abweichen. Den konkreten Rahmen klären wir vor dem Einsatz.
Deine Vergütung richtet sich nach deinem Arbeitsvertrag und dem anwendbaren GVP-Tarifwerk. Je nach Einsatz können außerdem Branchenzuschläge oder weitere tarifliche Regelungen gelten. Vor deinem Start erklären wir dir die konkrete Eingruppierung und Vergütung.
Nicht allein deshalb. Einsatz und Arbeitsverhältnis sind zwei unterschiedliche Dinge. Was nach einem Einsatz folgt, richtet sich nach deinem Arbeitsvertrag und den verfügbaren Einsatzmöglichkeiten. Wir besprechen die nächsten Schritte persönlich mit dir.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird in der Regel ein vereinbarter Verrechnungssatz für die tatsächlich geleisteten Stunden berechnet. Bei einer Direktvermittlung gelten die individuell vereinbarten Konditionen. Alle Details werden vorab transparent im Kundenvertrag festgehalten.
Auf einen Blick
Die wichtigsten Unterschiede noch einmal kompakt zusammengefasst.
| Die wichtigste Frage | Arbeitnehmerüberlassung | Direktvermittlung |
|---|---|---|
| Wer ist Arbeitgeber? | Multiwork | Das Kundenunternehmen |
| Wer zahlt das Gehalt? | Multiwork | Das Kundenunternehmen |
| Wo wird gearbeitet? | Im Kundenunternehmen | Im Kundenunternehmen |
| Wie entsteht der Kontakt? | Multiwork findet den passenden Einsatz | Multiwork sucht und vermittelt direkt |
| Ist eine spätere Übernahme möglich? | Ja, während oder nach dem Einsatz | Nicht erforderlich – die Anstellung ist von Beginn an direkt |
| Kosten für Bewerber? | Keine | Keine |
Wir besprechen deinen nächsten Schritt persönlich und kostenlos.
Bewerbung starten →Wir klären Arbeitnehmerüberlassung, Vermittlung und mögliche Übernahme transparent.
Personalbedarf mitteilen →Vertrauen & Mitgliedschaften